Es wird die Gastlandsflagge gesetzt. Einklarierung ist in einem Port of Entry vorgeschrieben. Bei höherer Gewalt beim Einlaufen in kroatische Gewässer kann die Anmeldung auch bei einem nächstgelegenen Hafenamt erfolgen.
Benötigt wird eine Bootsvignette, Kurtaxe-Vignette, beglaubigte Crewliste, Personaldukumente der Besatzung, Sportboot-FS des Skippers, Personenliste aller sich auf der Yacht befindlichen Personen für den Geltungszeitraum der Vignette. Ändert sich die Crew, muss eine neue Vignette ausgestellt werden.
Zur Küste muss ein Mindestabstand von 150 Metern gehalten werden, Sportboote unter 12 Metern mindestens 50 Metern.
In Häfen dürfen die Sanitäranlagen des Schiffes nicht benutzt werden
In Buchten und Häfen beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit max. 4 kn.
Höchstgeschwindigkeit im Kornati-Nationalpark beträgt 8 kn.
Der Alkoholgrenzwert liegt bei 0,0 Promille
In einigen Buchten ist das Ankern gebührenpflichtig. Immer vorher eine beglaubigte Preisliste einsehen und eine Quittung verlangen.
Vorgeschrieben ist der Sportboot-FS-See sowie der SRC für UKW und GMDSS oder alternativ der LRC für GW,KW, UKW,Inmarsat und GMDSS Bis zum 31.12.2002 ausgestellte Funkzeugnisse behalten ihre Gültigkeit.
Such-und Seenotrettungsdienste werden von der nationalen Küstenfunkstelle in Rijeka geleitet. VHF-Kanal 10 und 16. Anrufe auf 112 werden weitergeleitet.Verkehrssprache ist Englisch.
Medizinische Beratung über die Küstenfunkstellen.
Telefonnummer des Kroatischen Such-und Lebensrettungsdienstes lautet aus dem Kroatischen Netz mit Vorwahl 051 / 195 und aus dem Ausland 0038 / 551 195
Wettervorhersagen in Deutsch Alle 10 Minuten
Pula: Kanal 73
Sibenik: Kanal 73
Rijeka: Kanal 69
Split: Kanal 67
Dubrovnik: Kanal 73
Tauchen mit Geräten ist genehmigungspflichtig. Kann bei den Hafenämtern beantragt werden. Ausländische Tauchscheine werden anerkannt.
Deutsche Botschaft
HR 10000 Zagreb
Uliz grada Vukovara 64
Tel.: 0163 / 00100
www.deutsche.botschaft.zagreb.hr